Müller/Verfassungsrecht/November 25
Prof. Müller legt den Fokus bei der Diplomprüfung Verfassungsrecht auf den mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung war vergleichsweise einfach. Es war keine Verordnung zu prüfen und keine groben Fallen eingebaut. Zu unterschätzen ist sie allerdings trotzdem nicht. Es lohnt sich aufjedenfall, sich die beim VfGH anhängigen Fälle anzuschauen und auch sonst über die aktuell diskutierten gesellschaftspolitischen Themen mit verfassungsrechtlichem Bezug im Bilde zu sein. Mündlich prüft Prof. Müller in Fünfer-Gruppen. Man bekommt abwechselnd eine Frage gestellt. Davon gibt es drei Runden. Weitergegeben werden die Fragen nicht. Die Fragen selbst sind mit Lernen des Öhlingers gut schaffbar. Meist genügt ihm zwar eine eher oberflächliche Antwort, wobei er trotzdem Wert auf ein Gesamtverständnis der Materie legt. Themen aus Gampers "Staat und Verfassung" prüft er eher nicht, wobei sich ein Blick dort hinein, verständnishalber dennoch lohnt, ebenso wie ein genaues Lesen des B-VG selbst. Teilweise stellt er auch grundrechtliche Fragen, insbesondere den Schutzbereich konkreter Grundrechte betreffend. Was die Benotung angeht ist er, vorallem bei Schwächeren, recht großzügig, wobei er bei leistungsstarken Studierenden schon einen anderen Maßstab anlegt.
Insgesamt ist er ein angenehmer Prüfer, der den KandidatInnen nichts schlechtes und ungern Nicht Genügend verteilt. Die Prüfungsatmosphäre war durchwegs angenehm. Zu unterschätzen gilt es seine Prüfungen dennoch nicht.
Erfahrungsberichte mit Prüfer_innen
Erfahrungen der Studierenden im Diplomstudium Rechtswissenschaften
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