Ich hatte kürzlich meine mündliche DP aus Strafrecht bei Prof. Hochmayr. Da es ihr erster Prüfungstermin an der Uni Innsbruck war, erläutere ich nun ein wenig ausführlicher.
Prüfungsstil:
Prof. Hochmayr prüft anhand eines Falles. Man darf den Sachverhalt kurz durchlesen und anschließend muss man selbst erkennen, worin die Problemstellung in casu liegt. Sie lässt einem Zeit zum Nachdenken und gibt bei Unsicherheiten auch gerne Hilfestellungen. Wichtig ist aber: Diese Hilfe fließt in die Benotung ein – man sollte also versuchen, möglichst vollständig und strukturiert zu antworten, ohne dass sie nachfragen muss. Sie legt außerdem großen Wert darauf, dass man zentrale Begriffe exakt kennt und definieren kann (z. B. Strafgewalt, Begehungsdelikt, Erfolgsqualifikationen, Äquivalenztheorie etc.).
Inhalte:
Der Fokus lag bei mir stark auf dem AT, mit nur sehr wenigen Fragen zum BT. Strafprozessrecht wurde gar nicht geprüft – was mich überrascht hat, da das bei vielen anderen Prüfer:innen durchaus üblich ist.
Konkret ging es in meinem Fall [Schlagwort: Dr. Lisa-Maria Kellermayr] um die Strafbarkeit eines deutschen Staatsbürgers in Österreich, also §§ 61 ff StGB. Danach folgte eine tiefgehende Diskussion zu Kausalität sowie Erfolgsqualifikation nach § 7 Abs 2 StGB. Sodann war die 20-minütige Prüfung auch schon vorbei.
Fazit:
Die Atmosphäre war freundlich, sachlich und fair. Ihre Benotung ist meiner Einschätzung nach schon streng, aber nachvollziehbar. Was mir persönlich weniger zugesagt hat, war die starke Fokussierung auf wenige Themenbereiche, die dafür aber sehr tief behandelt wurden – man muss da wirklich sattelfest sein. Nach der Prüfung wurde ich kurz hinausgebeten, während sie mit dem Assistenten Rücksprache hielt. Anschließend hat sie ihre Note klar begründet und mir alles Gute für das weitere Studium gewünscht.
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