Masterstudium Recht der Wirtschaft Digitalisierung und Nachhaltigkeit Curriculum 2024
Das Masterstudium Recht der Wirtschaft, Digitalisierung und Nachhaltigkeit ist das Anschlussstudium zum Bachelor Wirtschaftsrecht. In das alte Masterstudium Wirtschaftsrecht kann man sich nicht mehr inskribieren. Das Masterstudium gibt dir die Möglichkeit, eine volljuristische Ausbildung zu absolvieren. Nach Abschluss dieses Studium stehen dir nämlich auch die „klassischen“ Rechtsberufe wie zum Beispiel Richter oder Anwalt offen.

Allgemeine Informationen
Das Masterstudium Recht der Wirtschaft, Digitalisierung und Nachhaltigkeit setzt sich zum Ziel, die Schnittpunkte zwischen Recht und Wirtschaft vertiefend anzusprechen und sich damit auseinanderzusetzen. Darüber hinaus hast du die Möglichkeit, dich in einem der drei Vertiefungszweige (Wirtschaft, Digitalisierung oder Nachhaltigkeit) noch weiter mit den Schnittpunkten des Rechts zu dem jeweiligen Zweig zu vertiefen.
Das Masterstudium ist auf eine Mindeststudiendauer von vier Semester ausgelegt. Der Master ist aufgeteilt in einen allgemeinen Teil, der von jedem/jeder Studierenden absolviert werden muss, und einem Vertiefungsteil. Im allgemeinen Teil sind 6 Pflichtmodule (eines davon die Begleitung der Masterarbeit) und Wahlmodule zu absolvieren. Im Vertiefungsteil gibt es die Möglichkeit, einen der 3 Vertiefungszweige (Wirtschaft, Digitalisierung oder Nachhaltigkeit) zu wählen. Im gewählten Zweig sind dann 4 Pflichtmodule und Wahlmodule (Achtung: jeweils verschiedene Körbe) zu absolvieren.
Am Ende ist noch eine Masterarbeit zu verfassen. Wenn der Schwerpunkt jener im Bereich des gewählten Vertiefungszweiges liegt, wird die Vertiefung im Studienerfolgsnachweis ausgewiesen.
Die Prüfungen der meisten Module werden als Lehrveranstaltungsprüfungen abgehalten, es sind aber auch andere Prüfungsmodalitäten im Studienplan vorgesehen.
Grundsätzlich wird man zum Masterstudium Wirtschaftsrecht an der Universität Innsbruck mit einem Abschluss des Bachelorstudiums Wirtschaftsrecht zugelassen. Die Zulassung ist aber auch mit einem anderen gleichwertigen Studium möglich. Die Voraussetzungen hierfür müssen allerdings von der Studienabteilung und vom Studiendekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät geprüft werden.
Man schließt das Studium mit dem Titel „Master of Laws (Recht der Wirtschaft, Digitalisierung und Nachhaltigkeit“ kurz LL.M. ab. Danach hat man mehrere Möglichkeiten. Beispielsweise könnte man mit dem Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften beginnen oder aber auch sofort ins Berufsleben einsteigen, wobei man nach dem Masterstudium, wie bereits erwähnt, auch die klassischen juristischen Berufe ausüben kann.