Integriertes Diplomstudium (Ital. Jus)
Das Studium des italienischen Rechts, oder auch „Integriertes Diplomstudium der Rechtswissenschaften“ genannt, teilt sich in zwei Studienabschnitte: Der erste Abschnitt umfasst zwei Semester, der zweite acht Semester (Mindeststudienzeit). Zu jedem Abschnitt kommen zwei Toleranzsemester hinzu, die den Studierenden von den Studiengebühren befreien.
Die italienischen Rechtsfächer werden in italienischer Sprache gelehrt und geprüft, in einigen Materien wird zusätzlich in deutscher Sprache unterrichtet (Verfassungsrecht, Finanzrecht, teilweise im Bürgerlichen Recht sowie im Verwaltungsrecht). In jedem Studienjahr werden Veranstaltungen in vergleichender Rechtsterminologie angeboten, um eine Vertiefung der fachsprachlichen Fähigkeiten Italienisch-Deutsch zu ermöglichen.