Doktoratsstudium Rechtswissenschaften
Das Doktoratsstudium Rechtswissenschaften dient der Heranbildung von Forscherinnen und Forschern und von exzellentem Nachwuchs für die Besetzung anderer gehobener beruflicher Positionen. Ausbildungsziel ist die Befähigung zu selbstständiger, methodisch einwandfreier wissenschaftlicher Arbeit, die mit der Dissertation als eigenständiger Forschungsleistung belegt wird. Es werden Detailkenntnisse in jenen Wissenschaftsdisziplinen, die für die erfolgreiche Bearbeitung des Dissertationsthemas relevant sind, insbesondere in den Kerndisziplinen der Rechtswissenschaften, der verwandten relevanten Wissenschaften sowie der aktuellen für die erfolgreiche Bearbeitung des Dissertationsthemas relevanten Literatur erworben.
Neben der Aneignung und Weiterentwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse dient das Doktoratsstudium dem Erwerb von Qualifikationen wie der Fähigkeit zu vertiefter theoretischer Reflexion, zum selbstorganisierten Lernen, zum fachwissenschaftlichen Diskurs, zum interdisziplinären und internationalen Dialog, zur Präsentation eigener Forschungsergebnisse und zur Vermittlung eigenen Wissens. Absolventinnen und Absolventen erwerben das Verständnis des Berufsbildes einer selbstständigen Wissenschaftlerin und eines selbstständigen Wissenschaftlers im akademischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Umfeld, Fertigkeiten zur Erstellung wissenschaftlicher Publikationen und darüber hinaus das Verständnis rechtsethisch relevanter Problembereiche und deren Auswirkungen auf gesellschaftliche Problemstellungen und Entwicklungen.
Als Tätigkeitsfelder kommen neben den klassischen Rechtsberufen eine Vielzahl weiterer hochqualifizierter Berufstätigkeiten in Frage, so etwa an der Universität, in außeruniversitären Forschungs- und Bildungseinrichtungen, im diplomatischen Dienst, in europäischen und internationalen Organisationen, in nationalen und internationalen Unternehmen sowie in politischen Schlüsselpositionen.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme des Doktoratsstudiums Rechtswissenschaften in der Abschluss
- eines fachlich in Frage kommenden Diplom- oder Masterstudiums,
- eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Diplomstudienganges oder Fachhochschul-Masterstudienganges gemäß § 5 Abs 3 Fachhochschul-Studiengesetz, oder
- eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung
Demnach berechtigt jedenfalls der Abschluss der Diplomstudien Rechtswissenschaften und Wirtschaftsrecht an der Universität Innsbruck zur Aufnahme des Doktoratsstudiums Rechtswissenschaften. In Ausnahmefällen kann auch bereits der Abschluss eines Bachelorstudiums ausreichen. Dazu muss das Bachelorstudium innerhalb der vorgesehenen Studienzeit und mit besonderem Studienerfolg abgeschlossen werden. Nähere Regelungen hiezu hat das Rektorat zu erlassen.
Für die Aufnahme des Doktoratsstudiums des italienischen Rechts ist zusätzlich zu den obigen Voraussetzungen der Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse in der deutschen und italienischen Sprache erforderlich. Die Überprüfung der Sprachkenntnisse erfolgt durch eine ad-hoc Kommission gemäß Art II Abs 2 der Vereinbarung zwischen der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck und der Università degli Studi di Padova.
Unterscheidung Doktorat / PHD, Doktorat des italienischen Rechts
An der Universität Innsbruck bestehen derzeit zwei verschiedene rechtswissenschaftliche Doktoratsstudien:
- Doktoratsstudium 2012: in Kraft getreten am 01.10.2012
- PhD/Doktoratsstudium 2012 des italienischen Rechts: in Kraft getreten am 01.10.2012
Diese unterscheiden sich von einander sowohl hinsichtlich ihres Umfangs und damit zusammenhängend ihrer Dauer als auch ihrer jeweiligen Schwerpunkte bzw Besonderheiten.
Doktoratsstudium 2012
ECTS: 180
Semester: 6
Schwerpunkt/Besonderheiten: Ausgeglichen
Rigorosa: 1
Lehrveranstaltungen: 8
Inskription: möglichDoktoratsstudium 2012 des italienischen Rechts
ECTS: 180
Semester: 6
Schwerpunkt/Besonderheiten: 1-jähriger Aufenthalt in Padua
Rigorosa: 1
Lehrveranstaltungen: 6
Inskription: möglich
Fahrplan und Module
Für alle beiden Doktoratsstudien empfiehlt es sich, zuerst die jeweiligen Lehrveranstaltungen zu absolvieren, währenddessen das Konzept der Dissertation mit dem Betreuerteam zu besprechen, sodann dieses Konzept und etwaige Fortschritte in den Seminaren zu präsentieren und erneut zu besprechen und nach Abschluss aller Module, abgesehen vom Rigorosum, die Dissertation zu verfassen.
Doktoratsstudium 2012
1. Semester
- VO Rechtstheorie und Methodenlehre
Semesterstunden: 2
ECTS: 5 - VO Rechtsvergleichung
Semesterstunden: 2
ECTS: 5 - PR/VO/SE zwei unterschiedliche Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 5 ECTS-AP wahlweise aus einem oder mehreren Bereichen
Semesterstunden: 4
ECTS: 5
- VO Rechtstheorie und Methodenlehre
2. Semester
- VO aus einem Rechtsgebiet außerhalb des Rechtsgebiets der Dissertation
Semesterstunden: 2
ECTS: 5 - SE aus einem Rechtsgebiet außerhalb des Rechtsgebiets der Dissertation
Semesterstunden: 2
ECTS: 5 - VO im Rechtsgebiet der Dissertation
Semesterstunden: 2
ECTS: 5 - SE im Rechtsgebiet der Dissertation
Semesterstunden: 2
ECTS: 5
- VO aus einem Rechtsgebiet außerhalb des Rechtsgebiets der Dissertation
3.-6. Semester
- Dissertation
ECTS: 140 - Rigorosum positive Beurteilung aller anderen Module sowie der Dissertation
ECTS: 5
- Dissertation
PhD-Doktoratsstudium italienisches Recht
1. Semester
- VO Rechtstheorie und Methodenlehre
Semesterstunden: 2
ECTS: 5 - VO Rechtsvergleichung
Semesterstunden: 2
ECTS: 5 - PR/VO/SE zwei unterschiedliche Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 5 ECTS-AP wahlweise aus einem oder mehreren Bereichen
Semesterstunden: 4
ECTS: 5
- VO Rechtstheorie und Methodenlehre
2. Semester
- VO aus einem Rechtsgebiet außerhalb des Rechtsgebiets der Dissertation
Semesterstunden: 2
ECTS: 5 - SE aus einem Rechtsgebiet außerhalb des Rechtsgebiets der Dissertation
Semesterstunden: 2
ECTS: 5 - Vorstellung des Themas und Konzepts der Dissertation
ECTS: 5
- VO aus einem Rechtsgebiet außerhalb des Rechtsgebiets der Dissertation
3.-6. Semester
- Studienleistungen an der Università degli Studi di Padova
ECTS: 30 - Dissertation, davon 30 ECTS im Rahmen der Abfassung der Dissertation unter der Verantwortung der Università degli Studi di Padova
ECTS: 110 - Rigorosum positive Beurteilung aller anderen Module sowie der Dissertation
ECTS: 10
- Studienleistungen an der Università degli Studi di Padova
Dissertation
Dissertationen sind die wissenschaftlichen Arbeiten, die anders als die Diplom- und Masterarbeiten dem Nachweis der Befähigung zu selbständigen wissenschaftlichen Fragestellungen dienen.