Bachelorstudium Wirtschaftsrecht – Curriculum 2023

Das Bachelorstudium Wirtschaftsrecht besteht aus 6 Semester und beinhaltet 15 Pflichtmodule, welche sowohl den zivilrechtlichen, den öffentlichrechtlichen und den wirtschaftlichen Teil abdecken und ein Seminar zum Verfassen einer Bachelorarbeit inkludiert. Weiters sind 2 Wahlmodule im Ausmaß von insgesamt 16 ECTS zu absolvieren.

Die Studieneingangs-
und Orientierungsphase (StEOP)

Die Studieneingangs – und Orientierungsphase, oder auch kurz „StEOP“, soll dir in groben Zügen einen Überblick über das Studium verschaffen und bestenfalls dabei helfen gleich zu Beginn herauszufinden ob du dich für das richtige Studium entschieden hast.

Die Studieneingangs- und Orientierungsphase besteht aus den Fächern „VO Einführung in die öffentlichrechtlichen Grundlagen des Wirtschaftsrechts“ und „VO Einführung in die privatrechtlichen Grundlagen des Wirtschaftsrechts“

Da der Abschluss der StEOP Voraussetzung dafür ist, um dein Studium uneingeschränkt fortzusetzen, empfiehlt es sich diese auch so rasch wie möglich zu absolvieren. Neben der StEOP darfst du weitere 17 ECTS erlangen, bevor es zu einer Art Sperre kommt, die so lange aufrecht bleibt bis du die StEOP vollständig abgeschlossen hast.

Pro StEOP Prüfung stehen dir 5 Antritte zur Verfügung. Werden alle negativ beurteilt, darfst du erst im dritten darauffolgenden Semester wieder für das Studium zugelassen werden. Die neuerliche Zulassung darf zweimal beantragt werden.

Vorschlag eines Zeitplanes für dein Studium

    • Pflichtmodul 1: Einführung in das Wirtschaftsrecht I

      • Einführung in die privatrechtlichen Grundlagen des Wirtschaftsrechts StEOP
        LV-Prüfung: Jänner
      • Einführung in die öffentlichrechtlichen Grundlagen des Wirtschaftsrechts StEOP
        LV-Prüfung: Jänner
      • Anfängerübung aus Privatrecht
        LV-Prüfung: Jänner
      • Anfängerübung aus Öffentlichem Recht
        LV-Prüfung: Jänner

    StEOP-Hinweis: Erst nach vollständiger Absolvierung der StEOP-Fächer kannst du dein Studium uneingeschränkt fortsetzen. Bis dahin können nur 17 ECTS vorgegriffen werden.

     

    • Pflichtmodul 2: Einführung in das Wirtschaftsrecht II

      • Grundlagen des internationalen Wirtschaftsrechts
        LV-Prüfung: Jänner/Februar-März
      • Methodenlehre
        LV-Prüfung: Jänner/Februar-März
      • Historische Grundlagen des Wirtschaftsrechts
        LV-Prüfung: Jänner/Februar-März
      • AG Rechtswissenschaftliches Arbeiten
        LV-Prüfung: Jänner oder Block-LV im Februar

     

    • Pflichtmodul 3: Einführung in die Betriebswirtschaft und Volkswirtschaft

      • Grundzüge der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre
        LV-Prüfung: Dezember
      • Grundzüge der Volkswirtschaftslehre
        LV-Prüfung: Dezember/Jänner
    SOWI – Hinweis: Erst wenn die beiden Prüfungen „Einführung in die Volkswirtschaft“ und „Einführung in die Betriebswirtschaft“ abgeschlossen sind, kannst du weitere Wirtschafts-Module belegen.
    • Pflichtmodul 4: Europarecht

      • schriftliche Gesamtprüfung
        Gesamtprüfung: Juni
      • Empfohlen: freiwillige Übung
        LV-Prüfung: Juni
    • Pflichtmodul 5: Verfassungs-und Verwaltungsrecht

      • schriftliche und mündliche Gesamtprüfung
        Gesamtprüfung: Oktober
      • Übung Verfassungs- und Verwaltungsrecht
        LV-Prüfung: Juni
    • Achtung: der Antritt zur Gesamtprüfung ist erst nach der positiven Erledigung der Übung „Verfassungs- und Verwaltungsrecht“ möglich.
    • Pflichtmodul 6: Kosten-, Planungs- und Investitionsrechnung

      • VU Kosten- und integrierte Planungsrechnung
        LV-Prüfung: Juni
      • VU Investition und Finanzierung
        LV-Prüfung: Mai
    • Pflichtmodul 7: Bürgerliches Recht und Grundzüge des Zivilverfahrensrecht (1. Teil)

      • Klausurenübung Bürgerliches Recht
        LV-Prüfung
      • VO Grundzüge des Zivilverfahrensrecht
        LV-Prüfung
    • Pflichtmodul 8: Arbeits- und Sozialrecht

      • mündliche Gesamtprüfung
      • Empfohlen: Freiwillige Übung Arbeits- und  Sozialrecht
        LV-Prüfung
    • Pflichtmodul 9: Öffentliches Wirtschaftsrecht

      • mündliche Gesamtprüfung
    • Pflichtmodul 7: Bürgerliches Recht und Grundzüge des Zivilverfahrensrecht (2. Teil)

      • mündliche Gesamtprüfung
      • Achtung: Vor der Absolvierung der mündlichen Gesamtprüfung musst du die Klausurenübung Bürgerliches Recht positiv absolviert haben.
    • Pflichtmodul 10: Unternehmens- und Gesellschaftsrecht

      • mündliche Gesamtprüfung
    • Pflichtmodul 11: Steuerrecht

      • mündliche Gesamtprüfung
    • Pflichtmodul 14: Strafrecht

      • schriftliche Gesamtprüfung
    • Pflichtmodul 15: Seminar mit Bachelorarbeit

      • Seminar (1 ECTS): Anwesenheit, Mitarbeit
      • Bachelorarbeit (9 ECTS)
      • Achtung: die Bachelorarbeit kann nur absolviert werden, wenn du die Prüfung in dem Fach, wo du die Bachelorarbeit schreiben willst, bereits absolviert hast.
    • Pflichtmodul 12: Rechnungswesen und Rechnungslegung

      • VU Buchhaltung und Bilanzierung
        LV-Prüfung
      • VO Unternehmens- und Steuerbilanzrecht
        LV-Prüfung
    • Pflichtmodul 13: Rechtslinguistik

      • VU Rechtsenglisch
        LV-Prüfung
      • VU Rhetorik und Kommunikation
        LV-Prüfung
      • VU Sprache und Recht
        LV-Prüfung
    • Wahlmodul 1

    • Wahlmodul 2

Module Bachelorstudium Wirtschaftsrecht

StEOP

  • Allgemeines:
    Die Studierenden lernen die wichtigsten Begriffe und Handlungsformen des Öffentlichen Rechts kennen. Die Lehrveranstaltung macht sie mit den öffentlich-rechtlichen Grundlagen des Wirtschaftsrechts (Stufenbau der Rechtsordnung, Grundprinzipien der Bundesverfassung, Grundlagen des Verwaltungsrechts und des Verwaltungsverfahrens) vertraut.

    Prüfung:
    Es handelt sich hierbei um eine Lehrveranstaltungsprüfung. Das bedeutet, dass nur jener Stoff geprüft wird, der während der Vorlesung durchgenommen wurde. Die Art und Weise der Prüfung wird vom jeweiligen Professor bekannt gegeben.

  • Allgemeines:
    Die Lehrveranstaltung bezweckt eine Einführung in das Privatrecht. Vor allem soll das Interesse von Studierenden des Bachelorstudiums Wirtschaftsrecht im Hinblick auf die Bedeutung des Zivilrechts in der Wirtschaftspraxis geweckt werden. Es werden Theorie und Fallbeispiele aus dem Privatrecht anhand von lebensnahen Situationen bedarfsgerecht miteinander verknüpft.

    Prüfung:
    Es handelt sich hierbei um eine Lehrveranstaltungsprüfung. Das bedeutet, dass nur jener Stoff geprüft wird, der während der Vorlesung durchgenommen wurde. Die Art und Weise der Prüfung wird vom jeweiligen Professor bekannt gegeben.

Gesamt- und LV-Prüfungen

  • Allgemeines:
    In diesem Modul lernst du die Kenntnisse über die Kernbereiche des Öffentlichen Rechts und des Privatrechts, insbesondere über den Stufenbau der Rechtsordnung, die Grundkenntnisse des Verfassungsrechts und der Verwaltungsorganisation sowie des öffentlich-rechtlichen Rechtsschutzes, ferner über die Grundlagen des Allgemeinen Teils des Bürgerlichen Rechts, des Schuld- und Sachenrechts sowie des Unternehmensrechts. Dieses Modul beinhaltet die Studieneingangs- und Orientierungsphase. Neben der theoretischen Wissensvermittlung in Vorlesungen erlernst du die Falllösung in Übungen.

    Prüfung:
    Es handelt sich hierbei um Lehrveranstaltungsprüfungen. Zur Prüfung sollte also nur der Stoff kommen, der während der Vorlesung bzw. der Übung durchgenommen wurde. Die Art und Weise der Prüfung wird vom jeweiligen Professor bekannt gegeben.

  • Allgemeines:
    Du erarbeitest dir Kenntnisse über die europäischen und internationalen Bezüge des Wirtschaftsrechts und bist in der Lage, die historische Genese und Entwicklung des Wirtschaftsrechts zu verstehen und wiederzugeben. Du lernst die juristische Methoden wie Subsumtion und Auslegung, juristische Recherchetechniken und die Regeln wissenschaftlichen Arbeitens einzusetzen.

    Prüfung:
    Es handelt sich hierbei um Lehrveranstaltungsprüfungen. Zur Prüfung sollte also nur der Stoff kommen, der während der Vorlesung durchgenommen wurde. Die Art und Weise der Prüfung wird vom jeweiligen Professor bekannt gegeben.

  • Allgemeines:
    Du verfügst danach über Kenntnisse der relevanten Inhalte der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre sowie über die wichtigsten betriebswirtschaftlichen Methoden und Instrumente. Du erarbeitest dir Kenntnisse der wesentlichen Faktoren des wirtschaftlichen Erfolgs eines Unternehmens und deren Wechselwirkungen und bist in der Lage, betriebswirtschaftliche Instrumente auf Fragestellungen der Unternehmensführung anzuwenden. Du verfügst über Kenntnisse der ökonomischen Zusammenhänge und verstehst die Mechanismen, Rahmenbedingungen und Werkzeuge für das Funktionieren eines Marktes bzw. einer Volkswirtschaft. Du bist in der Lage, die Prozesse einer marktorientierten Wirtschaft zu definieren und zu erkennen.

    Prüfung:
    Es handelt sich hierbei um Lehrveranstaltungsprüfungen. Zur Prüfung sollte also nur der Stoff kommen, der während der Vorlesung durchgenommen wurde. Die Art und Weise der Prüfung wird vom jeweiligen Professor bekannt gegeben.

  • Allgemeines:
    Das System des Europarechts, das in manchen Bereichen dem nationalen Recht den Rang abläuft, spielt schon jetzt eine große Rolle. Die institutionelle Ausgestaltung der Europäischen Union ist ebenso ein Themenschwerpunkt wie das materielle Europarecht sowie der Europäische Gerichtshof und Detailregelungen des Rechtsschutzsystems der Europäischen Union.

    Prüfung:
    Die Prüfung aus Europarecht erfolgt durch eine schriftliche Gesamtprüfung.

    Tipp: Wir empfehlen den Besuch der Übung Europarecht parallel dazu.

    Weitere Infos zum Fach findest du auf der Instituts-Website.

  • Allgemeines:
    Dieses Fach setzt sich wie der Name des Moduls schon verrät aus den zwei großen Teilbereichen Verfassungs- und Verwaltungsrecht zusammen.
    Verfassungsrecht: Im Verfassungsrecht lernst du die Grundlagen des Staates kennen. Neben den Grundprinzipien und der Organisation des Staates liegt das Hauptaugenmerk des Faches auf den Grundrechten.
    Verwaltungsrecht: Das Verwaltungsrecht beschäftigt sich mit den Gemeinsamkeiten der Verwaltungsakte des Staates, ebenso wird auf das Verwaltungsverfahren Bezug genommen und schließlich gehen die Vortragenden auf besondere Teile des Verwaltungsrechts, wie z.B. das Bau- oder Naturschutzrecht, ein.

    Prüfung:
    Wichtig: Die Absolvierung einer Übung (UE) ist Voraussetzung für den Antritt zur Prüfung aus Verfassungs- und Verwaltungsrecht. Erst dann darfst du zur Gesamtprüfung antreten.

    Die Gesamtprüfung besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Teil. Die Übung besteht aus 2 ECTS und die Gesamtprüfung aus 16 ECTS.

    Hinweis: Die Stoffeingrenzungen findest du bei der jeweiligen ProfessorIn.

    Weitere Infos zum Fach findest du auf der Instituts-Website.

  • Allgemeines:
    Du verfügst über vertiefte Kenntnisse der betrieblichen Finanzwirtschaft und der Kosten- und Planungsrechnung und beherrscht den methodischen Einsatz von Instrumenten der Kostenrechnung, insbesondere der Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung, sowie der Voll-, Teil- und Plankostenrechnung. Du verfügst über Kenntnis der Methoden der Investitionsrechnung und der Finanzplanung und bist in der Lage, Instrumente des internen Rechnungswesens in betrieblichen Entscheidungssituationen anzuwenden und verfügst über grundlegende Kenntnisse zur Beurteilung von Investitionsprojekten und Finanzierungsentscheidungen.

    Prüfung:
    Es handelt sich hierbei um Lehrveranstaltungsprüfungen. Zur Prüfung sollte also nur der Stoff kommen, der während der Vorlesung durchgenommen wurde. Die Art und Weise der Prüfung wird vom jeweiligen Professor bekannt gegeben.

  • Allgemeines:
    Das Bürgerliche Recht ist das umfangreichste Fach des ganzen Studiums. Das Fach befasst sich mit privatrechtlichen Rechtsverhältnissen und ist aufgeteilt in den Allgemeinen Teil und das Sachen- und Schuldrecht. Das Bürgerliche Recht ist ein Kernfach der juristischen Ausbildung und Praxis. Es regelt in grundlegender und umfassender Weise das menschliche Zusammenleben in seinem privatrechtlichen Aspekt und bildet die Grundlage für eine Reihe von Sonderprivatrechtsgebieten, insbesondere das Unternehmensrecht, Arbeitsrecht und viele weitere neu entstandene Rechtsgebiete.

    Zivilverfahrensrecht: In dieser Lehrveranstaltung werden die Grundkenntnisse des österreichischen Zivilprozessrechts vermittelt. Besondere Betonung wird auf das Verständnis des Ineinandergreifens der verschiedenen Normen und die Vermittlung der Dynamik des Zivilprozesses gelegt!

    Prüfung:
    Die Gesamtprüfung ist mündlich zu absolvieren. Die Übung besteht aus 2 ECTS und die Gesamtprüfung aus 24 ECTS. Der Teil „Zivilverfahrensrecht“ ist über eine Lehrveranstaltungsprüfung zu absolvieren.

    Wichtig: Die Absolvierung einer Klausurenübung (UE) ist Voraussetzung für den Antritt zur Prüfung aus Bürgerlichem Recht. Erst dann darfst du zur Gesamtprüfung antreten.

     

  • Allgemeines:
    Die Vorlesungen sind in die 2 Teilgebiete – Arbeitsrecht und Sozialrecht – gegliedert. Du lernst z.B. wie Arbeitsverhältnisse zustande kommen und aufgelöst werden, wie viel Urlaub jedem Arbeitnehmer zusteht, was im Krankheitsfall zu tun ist, was ein Kollektivvertrag ist und ob Arbeitnehmer streiken dürfen. In der Sozialrechtsvorlesung werden vor allem die Versicherungsverhältnisse (Kranken-, Unfall-, Pensions-, und Arbeitslosenversicherung) erklärt.

    Prüfung:
    Das Fach Arbeits- und Sozialrecht ist in Form einer mündlichen Gesamtprüfung zu absolvieren. Somit ist nicht nur der in den Vorlesungen behandelte Stoff zu beherrschen, sondern alles was zum Fachbereich gehört.

    Weitere Infos zum Fach findest du auf der Instituts-Website.

  • Allgemeines:
    In diesem Modul werden den Studierenden die Grundkenntnisse im Bereich des öffentlichen Wirtschaftsrechts, insbesondere im Wettbewerbs- und Regulierungsrecht nähergebracht, die sie befähigen, diese Rechtsmaterie systematisch zu erfassen und einfache Problemstellungen zu lösen.

    Prüfung:
    Die Prüfung aus Öffentlichem Wirtschaftsrecht erfolgt durch eine mündliche Gesamtprüfung.

    Weitere Infos zum Fach und zum Prüfungsstoff findest du auf der Instituts-Website.

  • Allgemeines:
    Die Vorlesungen sind nach Teilgebieten gegliedert:

    • Unternehmensrecht : Die Vorlesung behandelt die wesentlichen Aspekte des allgemeinen Unternehmensrechts wie zB. Verschiedene Unternehmertypen, das Firmenbuchrecht, das Firmenrecht, das unternehmerische Stellvertretungsrecht und den Unternehmensübergang.
    • Gesellschaftsrecht: Hier werden insbesondere die Gründung, die Auflösung, die innere Struktur und die Außenbeziehungen von Personenmehrheiten behandelt.

    Prüfung:
    Mündliche Gesamtprüfung im Ausmaß von 10 ECTS

    Weitere Infos zum Fach findest du auf der Instituts-Website.

  • Allgemeines:
    Dieses Fach umfasst zwei Bereiche:

    • das Finanzrecht
    • das Unternehmenssteuerrecht.

    Beim Finanzrecht liegt das Hauptaugenmerk auf der Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Grunderwerbsteuer. Des Weiteren wird das Gebühren- und Abgabenverfahren behandelt. Im Unternehmenssteuerrecht werden die Ertragsbesteuerungen der Gesellschaften, sowie die Umgründungen behandelt und Einblicke in das internationale Steuerrecht gewährt.

    Prüfung:
    Die Prüfung aus Steuerrecht erfolgt durch eine mündliche Gesamtprüfung.

    Wichtig: Es ist das gesamte Lehrbuch Prüfungsstoff. Die Vorlesungen über den gesamten Stoff sind allerdings semesterweise versetzt aufgeteilt.

    • Im Wintersemester: VO Finanzrecht: Einkommen- und Körperschaftsteuer + VO Unternehmenssteuerrecht: Grundlagen
    • Im Sommersemester: VO Finanzrecht: Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer, Gebühren und Abgabenverfahren + VO Unternehmenssteuerrecht: Grundlagen

    Weitere Infos zum Fach findest du auf der Instituts-Website.

  • Allgemeines:
    Du verfügst über vertiefte Kenntnisse der Rechnungslegung, des externen Rechnungswesens und des Zusammenspiels von Unternehmens- und Steuerbilanz und erkennst buchhalterische Zusammenhänge, kennst bilanzpolitische Gestaltungsmöglichkeiten und die Grundsätze der Erstellung von Jahresabschlüssen. Du bist in der Lage, die Überleitung zur steuerbilanziellen Gewinnermittlung vorzunehmen und weist Kenntnisse im Bereich der Kennzahlenanalyse auf und bist in der Lage, die errechneten Kennzahlen im Rahmen der Jahresabschlussanalyse zu interpretieren.

    Prüfung:
    Es handelt sich hierbei um Lehrveranstaltungsprüfungen. Zur Prüfung sollte also nur der Stoff kommen, der während der Vorlesung durchgenommen wurde. Die Art und Weise der Prüfung wird vom jeweiligen Professor bekannt gegeben.

  • Allgemeines:
    Du kennst die Spezifika der Rechtssprache und bist in der Lage, juristische Texte verständlich und präzise zu formulieren. Außerdem verfügst du auch über Grundkenntnisse der englischen Rechtssprache und kennst Theorien verbaler und nonverbaler Kommunikation und kannst diese im juristischen Diskurs anwenden.

    Prüfung:
    Es handelt sich hierbei um Lehrveranstaltungsprüfungen. Zur Prüfung sollte also nur der Stoff kommen, der während der Vorlesung durchgenommen wurde. Die Art und Weise der Prüfung wird vom jeweiligen Professor bekannt gegeben.

  • Allgemeines:
    Im Strafrecht werden die Grundfragen des Strafrechts, wie zum Beispiel die allgemeine Verbrechenslehre, die Rechtswidrigkeit oder die Schuldfrage, behandelt. Darüber hinaus werden Vermögensdelikte und weitere für das Wirtschaftsstrafrecht relevante Delikte erörtert. Die Vorlesungen sind nach Teilgebieten gegliedert:

    • Der Allgemeine Teil 1 (AT) bringt dir die Grundlagen der Falllösung näher und setzt sich mit den diesbezüglichen Prinzipien und Lehrmeinungen auseinander. Im zweiten Teil werden die Folgen (Sanktionen) der Straftat behandelt.
    • Der Besondere Teil (BT) befasst sich mit den einzelnen Delikten. Auch hier gibt es eine Unterteilung in einen Besonderen Teil A und B, wobei Letzterer unter anderem die Vermögensdelikte enthält (wobei hier zu beachten ist, dass diese Einteilung nicht jener in der Literatur entspricht).

    Prüfung:
    Die Prüfung aus Strafrecht erfolgt durch eine schriftliche Gesamtprüfung.

    TIPP: Prüfungsvorbereitung
    Du findest aktuelle und alte JAP-Prüfungsfälle (alte Diplomprüfungsfälle mit Lösungen) in der Fakultätsvertretung. Vorbeischauen lohnt sich!

    Weitere Infos zum Fach findest du auf der Instituts-Website.

Wahlmodule

Es sind Wahlmodule im Ausmaß von 16 ECTS zu absolvieren. Die Wahlmodule die du belegen kannst sind im § 8 Abs 2 des Curriculums aufgezählt.
    • Öffentliches Wirtschaftsrecht – Vertiefung
    • Wettbewerbs-, Bank- und Kapitalmarktrecht
    • Unternehmenssteuerrecht- Vertiefung
    • Grundzüge des italienischen Wirtschaftsrechts
    • Grundzüge einer ausländischen Rechtsordnung
    • Interdisziplinäre Kompetenzen

    Bei dem Wahlmodul Interdisziplinäre Kompetenzen können Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 8 ECTS nach Maßgabe freier Plätze aus den Curricula der an der Universität Innsbruck eingerichteten Diplom- und Bachelorstudien gewählt werden. Mindestens eine Lehrveranstaltung ist aus dem Angebot der Rechtswissenschaftlichen Fakultät im Bereich Geschlechterrecht bzw. Frauen- und Geschlechterforschung zu wählen.

    Dieses Modul dient der Erweiterung des Studiums und dem Erwerb von Zusatzqualifikationen. Die Studierenden verfügen über Qualifikationen, die es ihnen ermöglichen, sich auch über die Grenzen der eigenen Disziplin hinaus verantwortungsvoll und mit der notwendigen Sensibilität für Genderaspekte in einen konstruktiven wissenschaftlichen Diskurs einzubringen.

Bachelorarbeit

  • Die Bachelorarbeit im Umfang von 9 ECTS wird im Rahmen eines Seminars im Umfang von 1 ECTS innerhalb eines Semesters verfasst und ggf. in Form eines Vortrages vorgestellt. Die Bachelorarbeit ist eine eigenständige schriftliche Arbeit zu einem Thema aus den Fachbereichen der Pflichtmodule oder der Wahlmodule

    Das Thema kann auch wirtschaftswissenschaftliche Fragestellungen berücksichtigen. Die Anmeldevoraussetzung ist die positive Absolvierung jenes Moduls, dessen Fachbereich das Thema der Bachelorarbeit entnommen ist.

    Nach der Anmeldung zu einem ausgewählten Seminar mit dem jeweiligen Professor, der dich bei der Bachelorarbeit „begleitet“, gibt es dann Termine zur Themenfindung, Überprüfung, Vortrag und Abgabe der Arbeit. Daher ist es wichtig sich vorher über die verschiedenen Professoren und Fachbereiche zu informieren die zur Auswahl stehen, da es immer wieder einige Abweichungen gibt bezüglich der Modalitäten.

    TIPPS:

    • Du kannst deine Bachelorarbeit auch in einer Fremdsprache (Englisch, Französisch, Italienisch, etc.) verfassen, sofern dein Betreuer / deine Betreuerin damit einverstanden ist.
    • Bachelorarbeits-Check in deiner Fakultätsvertretung
      Informiere dich vorab über die zur Auswahl stehenden Betreuer und Betreuerinnen in deiner Fakultätsvertretung.
    • Plagiatscheck
      Vor der Abgabe kannst du deine Bachelorarbeit kostenlos einer Plagiatsprüfung unterziehen. Nähere Infos findest du unter: PlagiatsCheck
Fakultätsvertretung Jus

Wir sind deine gesetzliche Interessensvertretung, dein Sprachrohr gegenüber den Professoren und deine erste Anlaufstelle bei Problemen und Fragen, die das Studium betreffen. Wir informieren dich laufend über die aktuellen Geschehnisse an unserer Universität und im Speziellen an unserer Fakultät.

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