Allgemeine Infos
Prüfungsanerkennungen
Es besteht die Möglichkeit, dass man sich identische bzw. gleichwertige Prüfungen verschiedener Studienrichtungen von einem Studium auf das andere anerkennen lassen kann. So besteht beim Wirtschaftsrechtsstudium die Möglichkeit sich von Jus und Wirtschaftswissenschaften einige Prüfungen anrechnen zu lassen. Natürlich ist dies auch im umgekehrten Fall möglich.
Zu diesem Zweck gibt es vorgefertigte Anerkennungsformulare, welche du auf der Seite des Prüfungsreferates findest. Dort gelangst du zu den wichtigsten für das Wirtschaftsrechtsstudium:
- Jus auf Wirtschaftsrecht
- Wirtschaftsrecht auf Jus
- Wirtschaftswissenschaften auf Wirtschaftsrecht
Wenn du Prüfungen anerkennen lassen willst, dann fülle das dafür vorgesehene Formular aus und gib es im Prüfungsreferat (GeiWi-Turm, 1. Stock) ab. Für weitere Anrechnungsfragen ist Frau Sandra Pilser, welche du im Prüfungsreferat findest, zuständig.
Das SOWI Punktesystem
Da die Plätze zur Teilnahme an den Modulen begrenzt sind gibt es zur fairen Vergabe das SOWI Punktesystem. In 3 Vergaberunden werden die Plätze in den Modulen vergeben. Pro Runde wird eine bestimmte Anzahl an Plätzen vergeben. In der 3. „Härtefallrunde“ wird aber nur mehr auf Härtefälle Rücksicht genommen. Das wäre zum Beispiel, wenn jemand die erforderliche Anzahl an ECTS pro Semester nicht bekommen hat. In der Härtefallrunde wird nur mehr ein symbolischer Punkt vergeben.
Arten von Prüfungen
Lehrveranstaltungsprüfungen dienen dem Nachweis der durch eine einzelne Lehrveranstaltung vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten. Bei Vorlesungen erfolgt die Leistungsbeurteilung auf Grund eines einzigen Prüfungsaktes am Ende der Lehrveranstaltung. Solche Abschlusslehrveranstaltungsprüfungen können unter Berücksichtigung der fachlichen und didaktischen Erfordernisse in schriftlicher oder mündlicher Form durchgeführt werden. Die Prüfungsform ist vom Lehrveranstaltungsleiter zu Semesterbeginn bekannt zu geben. Für Lehrveranstaltungsprüfungen meldet man sich direkt beim LV-Leiter, über LFU:online oder mitunter beim Institut an (wird vom LV-Leiter bekannt gegeben). Zu beachten ist, dass in Vorlesungen mit Lehrveranstaltungsprüfungen keine Anwesenheitspflicht herrscht und Stoff nur das ist, was auch in der Vorlesung behandelt wurde.
Fachprüfungen dienen dem Nachweis der Kenntnisse und Fertigkeiten in einem Fach. Hinsichtlich des Inhalts und Umfangs der Prüfung ist auf die Semesterstundenanzahl Bedacht zu nehmen, die der Studienplan vorsieht. Besteht eine Fachprüfung aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil, so darf der mündliche Teil erst nach positiver Beurteilung des schriftlichen Teiles abgelegt werden. Schriftliche Fachprüfungen und schriftliche Fachprüfungsteile sind als Klausurarbeiten abzuhalten. Bei Rechtsfächern ist ihr Gegenstand ein praktischer Rechtsfall oder ein rechtstheoretisches Problem. Die Prüfungsdauer beträgt drei Stunden. Die Anmeldung für Fachprüfungen erfolgt während der Anmeldefrist über LFU:online.
Oft wirst du wahrscheinlich auch den Begriff der Diplomprüfung hören. Meistens wird es auch als Synonym für Fachprüfung verwendet. Eine Diplomprüfung ist streng genommen aber die Summe der Prüfungen eines Abschnittes. Zum Beispiel ist Rechtsgeschichte eine Teilprüfung der ersten Diplomprüfung.
Zu den meisten Fächern werden Übungen angeboten, welche zur Vertiefung der Materie oder zur gezielten Vorbereitung auf die Gesamtprüfungen dienen. Die Übungen finden – je nach Dozent – wöchentlich oder im monatlichen Blockrhythmus statt. In diesen Übungen werden konkrete Fallbeispiele vorgegeben welche von den Teilnehmer selbstständig gelöst werden, vom der Dozent korrigiert und bewertet werden. Als Übungsschein versteht man eine positiv absolvierte Klausur in der Übung.
Den Übungsschein erhält man unter zwei Voraussetzungen: Regelmäßige Anwesenheit und positive Bewertungsbilanz in der Übung. Die meisten Dozenten akzeptieren zweimalige entschuldigte Abwesenheit für das Erreichen des Anwesenheitsquorums. Der Übungsschein selbst wird als Note im LFU:online vermerkt.