Masterstudium Wirtschaftsrecht
Das Studium ist auf eine Mindeststudiendauer von vier Semester ausgelegt. Im Master Wirtschaftsrecht sind zwölf Pflichtmodule zu absolvieren, wobei eines davon die Begleitung der Masterarbeit ist. Durchschnittlich haben die Module 7,5 ECTS und beinhalten eine oder mehrere Vorlesungen, zum Teil auch Proseminare und Übungen. Aus den 14 Wahlmodulen sind zwei auszuwählen. Sie bieten ein breites Spektrum an wirtschaftlichen und juristischen Vertiefungen und bieten den Studierenden die Möglichkeit sich zu spezialisieren.
Allgemeine Informationen
Wie auch beim Bachelorstudium Wirtschaftsrecht ist es das Ziel des Masterstudiums die Schnittpunkte zwischen Recht und Wirtschaft vertiefend anzusprechen und sich damit auseinanderzusetzen. Das Recht gestaltet unsere Gesellschaft, die Wirtschaft belebt sie. Das Masterstudium Wirtschaftsrecht vermittelt vertiefendes juristisches Wissen sowie spezifisch wirtschaftsjuristische und wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse. Es dient der vertiefenden wissenschaftlichen Berufsvorbildung von JuristInnen in der Wirtschaft und in wirtschaftsnahen Berufen. Außerdem ist man durch den Abschluss des Masterstudiums „Volljurist“ und hat somit die Möglichkeit auch die klassischen juristischen Berufe, wie z.B. Anwalt oder Richter auszuüben. Zudem werden in den Bereichen Steuerrecht, Unternehmensrecht und auch bei den wirtschaftlichen Fächern viele neue Kurse angeboten, welche auch die Kernaufgaben eines Wirtschaftsjuristen widerspiegeln.
Das Studium ist auf eine Mindeststudiendauer von vier Semester ausgelegt. Im Masterstudium Wirtschaftsrecht sind 12 Pflichtmodule zu absolvieren. Aus den 14 Wahlmodulen sind 2 auszuwählen. Sie bieten ein breites Spektrum an wirtschaftlichen und juristischen Vertiefungen und bieten den Studierenden die Möglichkeit sich zu spezialisieren.
Die Prüfungen der meisten Module werden als Lehrveranstaltunsgprüfungen abgehalten. Zwei Ausnahmen sind jedoch das Modul „Bürgerliches Recht“ und das Modul „Zivilgerichtliches Verfahrensrecht“. Hier gibt es jeweils eine mündliche Gesamtprüfung über den Stoff der Lehrveranstaltungen. Bei dem Modul „Bürgerliches Recht“ ist zudem noch ein Seminar zu absolvieren.
Grundsätzlich wird man zum Masterstudium Wirtschaftsrecht an der Universität Innsbruck mit einem Abschluss des Bachelorstudiums Wirtschaftsrecht zugelassen. Die Zulassung ist aber auch mit einem anderen gleichwertigen Studium möglich. Die Voraussetzungen hierfür müssen allerdings von der Studienabteilung und vom Studiendekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät geprüft werden.
Man schließt das Studium mit dem Titel „Master des Wirtschaftsrecht“ kurz LL.M. (Wirtschaftsrecht) ab. Danach hat man mehrere Möglichkeiten. Beispielsweise könnte man mit dem Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften beginnen oder aber auch sofort ins Berufsleben einsteigen, wobei man nach dem Masterstudium, wie bereits erwähnt, auch die klassischen juristischen Berufe ausüben kann.