Dissertation

Dissertationen sind die wissenschaftlichen Arbeiten, die anders als die Diplom- und Masterarbeiten dem Nachweis der Befähigung zu selbständigen wissenschaftlichen Fragestellungen dienen.

Betreuung und Beurteilung von Dissertationen

Angehörige des wissenschaftlichen und künstlerischen Universitätspersonals der Universität Innsbruck mit Lehrbefugnis (venia docendi) sind berechtigt, Dissertationen aus dem Fach ihrer Lehrbefugnis zu betreuen und zu beurteilen. Der Universitätsstudienleiter ist berechtigt, darüber hinaus bei Bedarf bestimmte, fachlich geeignete Personen als Betreuer und Beurteiler heranzuziehen. Der Studierende ist berechtigt, einen Betreuer vorzuschlagen

Der Studierende hat ein Betreuerteam, das aus mindestens zwei Betreuern besteht (Dissertationskomitee), vorzuschlagen und daraus einen verantwortlichen Hauptbetreuer zu benennen. Es ist zulässig, Betreuer mit Ausnahme des Hauptbetreuers aus fachverwandten Bereichen vorzuschlagen. In begründeten Einzelfällen kann der Studierende auch nur einen Betreuer vorschlagen.

Anmeldung der Dissertation

Der Studierende hat das Thema und die Betreuer der Dissertation dem Universitätsstudienleiter vor Beginn der Bearbeitung schriftlich bekannt zu geben. Das Thema und die Betreuer gelten als angenommen, wenn der Universitätsstudienleiter diese innerhalb eines Monats nach Einlangen der Bekanntgabe nicht bescheidmäßig untersagt.

In der Praxis wird das Thema der Dissertation mit dem Betreuer vereinbart und dem Universitätsstudienleiter durch Ausfüllen der Formulare (zu finden auch auf der Website des Prüfungsreferats (http://www.uibk.ac.at/studium/angebot/phd-rechtswissenschaften-neu/index.html.de) und Abgabe im Prüfungsreferat bekannt gegeben.

Mit der Anmeldung der Dissertation ist ein Exposé einzureichen, welches inhaltliche und organisatorische Aspekte auf drei bis fünf Seiten darlegen soll. Der erste Teil des Textes soll die thematische Konzeption der Dissertation aufzeigen und den inhaltlichen Rahmen der Arbeit abstecken. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Darlegung der beabsichtigten Methodik (zB Rechtsvergleichung, praxisnahe Untersuchung durch Fallauswertung usw). Weitere Punkte des Exposés betreffen die konkreten Problem- und Fragestellungen, die durch den Doktoranden untersucht werden. Im zweiten Teil wird eine grobe Zeiteinteilung des Doktoratsstudiums skizziert, wobei nicht nur die geplante Absolvierung der Module dargelegt wird, sondern auch eventuelle Forschungsaufenthalte im Ausland Erwähnung finden können.

Dissertationsvereinbarung

Die Dissertationsvereinbarung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Studierenden eines Doktoratsstudiums und den Betreuern der Dissertation. Darin sind insbesondere Thema, Umfang und Form der Dissertation sowie Regelungen zur Sicherung der in der jeweiligen wissenschaftlichen Disziplin gültigen Qualitätsstandards („state of the art”), Arbeitsabläufe, Studienfortgang und die entsprechenden Zeitrahmen zu vereinbaren. Daneben werden auch die zu absolvierenden Lehrveranstaltungen vereinbart.

Die Vereinbarung ist beim Universitätsstudienleiter vor Beginn der Bearbeitung der jeweiligen wissenschaftlichen Arbeit einzureichen. Bei einem Wechsel von Betreuern und bei inhaltlichen Modifikationen ist die Vereinbarung jedenfalls zu aktualisieren.

In der Praxis wird die Dissertationsvereinbarung im lfu:online (https://orawww.uibk.ac.at/public/lfuonline_vwa.home) eingetragen und auf diesem Wege eingereicht.

Wechsel des Betreuers

Bis zum Einreichen der Dissertation ist mit Einverständnis der bekannt gegebenen Betreuer ein Wechsel der Betreuer zulässig. Ein solcher Wechsel ist dem Universitätsstudienleiter unverzüglich mitzuteilen und gilt als angenommen, wenn der Universitätsstudienleiter diesen innerhalb eines Monats nach Einlagen der Bekanntgabe nicht bescheidmäßig untersagt.

Einreichung der Dissertation

Die abgeschlossene Dissertation ist beim Universitätsstudienleiter in zweifacher schriftlicher Ausfertigung und in der von ihm festgelegten elektronischen Form einzureichen. Der Universitätsstudienleiter hat die Dissertation zwei Universitätslehrern vorzulegen. Als Beurteiler kann einer der Betreuer herangezogen werden. Die Dissertation ist ehestmöglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten ab der Einreichung zu beurteilen. Wird die Dissertation nicht fristgerecht beurteilt, hat der Universitätsstudienleiter auf Antrag die Dissertation einem anderen Universitätslehrer zuzuweisen.

In der Praxis erfolgt die Einreichung der Dissertation durch Ausfüllen des Formulars (http://www.uibk.ac.at/fakultaeten-servicestelle/pruefungsreferate/forms/einreichung_diss_phdneu_final-innrain-.doc) (zu finden auch auf der Website des Prüfungsreferats (http://www.uibk.ac.at/studium/angebot/phd-rechtswissenschaften-neu/index.html.de) und Abgabe der Dissertation in zweifacher schriftlicher Ausfertigung im Prüfungsreferat.

Negative/keine/unterschiedliche Beurteilung

Beurteilt einer der Beurteiler die Dissertation negativ oder weichen die Beurteilungen um mehr als zwei Noten voneinander ab, so hat der Universitätsstudienleiter einen dritten Beurteiler heranzuziehen. Dieser hat die Dissertation innerhalb von zwei Monaten zu beurteilen. Gelangen die Beurteiler zu keinem Beschluss über die Beurteilung, sind die vorgeschlagenen Beurteilungen zu addieren, das Ergebnis der Addition durch die Anzahl der Beurteiler zu dividieren und das Ergebnis auf eine ganzzahlige Beurteilung zu runden. Dabei sind fünf Zehntel abzurunden. Eine positive Gesamtbeurteilung ist nur dann auszusprechen, wenn mindestens zwei der drei Beurteiler zu einem positiven Einzelurteil gelangen.

Sonstiges

Eine Dissertation darf nur einmal eingereicht werden. Die Überarbeitung einer positiv beurteilten Dissertation und die neuerliche Einreichung ist nicht zulässig. Der Umfang von Dissertationen variiert je nach Studium, Fachgebiet, Thema und Betreuung. 120-300 Seiten werden vom Studiendekanat empfohlen, wobei eine Musterseite 2.500-2.800 Zeichen (inkl. Leerzeichen) umfasst und der Umfang inkl. aller Verzeichnisse berechnet wird.

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